In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen die Vorteile auf, wenn Sie die Lohnabrechnung erstellen lassen. Erfahren Sie, wer Lohnabrechnungen erstellen darf und was auf einer Gehaltsabrechnung stehen muss. Lesen Sie, welche Aufgaben unser Lohnbüro übernimmt und wie Sie sich ganz einfach mehr Freiräume im beruflichen Alltag schaffen.
In Ihrem Unternehmen beschäftigen Sie Mitarbeiter, die nach Stundenlohn oder Monatslohn abrechnet werden. Wie viel ein Mitarbeiter auch arbeitet, ob er in Vollzeit, Teilzeit oder auf Stundenbasis jobbt – jeder möchte am Ende des Monats seinen korrekten Gehaltszettel in den Händen halten.
Wir von Lohnprofi24 unterstützen mittelständische Firmen und Unternehmen jeder Grösse bei der extern Lohnbuchhaltung in der Schweiz. Ob Sie einen Mitarbeiter beschäftigen oder über 10 Mitarbeiter Ihren Betrieb aufrecht halten – auf uns können Sie mit Sicherheit zählen. Nutzen Sie das Lohnabrechnung Outsourcing für Ihren Betrieb. Als Dienstleister Ihres Vertrauens arbeiten wir 100% zuverlässig und professionell, wenn Sie die Gehaltsabrechnung auslagern.
Lohnabrechnung – was steht drin?
Als Arbeitgeber sind Sie in Ihrem Unternehmen zu einigen Mindestangaben auf der Gehaltsabrechnung verpflichtet. Gemäss Obligationenrecht (OR) Artikel 323 b Abs. 1 ist dem Arbeitnehmer eine schriftliche Gehaltsabrechnung zu übergeben. Doch wie hat eine Abrechnung auszusehen, welche Informationen muss sie enthalten – was steht in Lohnabrechnungen drin?
Bruttolohn und Nettolohn sowie Zuschläge und Lohnabzüge müssen aus der Gehaltsabrechnung klar hervorgehen und ausreichend detailliert dargestellt werden. Ferienzuschläge sind sowohl in Prozent als auch in Schweizer Franken anzugeben. Zudem sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge und Quellensteuer direkt vom Bruttolohn abzuziehen.
Ihre Arbeitnehmer haben beim Lohn das Recht auf Vorschusszahlung im Rahmen der bereits geleisteten Arbeit, sofern Sie als Arbeitgeber hierzu in der Lage sind. Das Gesetz sieht zudem die Barauszahlung des Lohnes vor. Da jedoch die Zeiten der guten alten Lohntüte vorbei sind, wird in den Arbeitsverträgen die Überweisung des Lohnes vereinbart.
Externe Lohnabrechnung – wie geht das?
Entscheiden Sie sich nun dazu, die Erstellung der Gehaltsabrechnungen an unser Lohn Büro zu übertragen, kümmern wir uns um die Lohnverarbeitung und die Personaladministration. Lohnabrechnung Outsourcing bedeutet für uns, dass wir Ihre Löhne extern buchen und zwar:
- 100% zuverlässig
- 100% korrekt
- 100% diskret
- 100% professionell
Lohn Abrechnung auslagern bedeutet für Sie, dass Sie keine Lohnsoftware benötigen, um Gehaltsabrechnungen nach den neuesten Gesetzesbestimmungen zu erstellen. Lohnabrechnung Outsourcing bedeutet für Sie, dass wir für Sie auch die Erstellung von Lohnausweisen sowie der gesamten Jahresendverarbeitung übernehmen.
Wir rechnen Monat für Monat für Sie ab. Welche Aufgaben der Lohnverarbeitung, Buchhaltung und Personaladministration wir dabei im Detail für Sie übernehmen, sprechen wir im Vorfeld ab.
Löhne extern buchen lassen – die Vorteile
Wenn Sie die laufende Entgeltabrechnung outsourcen, bedeutet das für Sie einen enormen Zeitgewinn. Optimieren Sie Ihre Betriebskosten und erhöhen Sie gleichzeitig die Qualität in Sachen Lohnbuchhaltung. Wir von Lohnprofi24 unterstützen kleine und mittelständische Firmen jeder Branche bei der Erstellung der Lohnabrechnungen.
Payroll Service – so nennt man unseren professionellen Service durch Ihren persönlichen Lohnbuchhalter in unserem Team. Wie man das Kind nennt, ist egal. Wichtig ist, dass Sie mit uns einen Schweizer Personaldienstleister gefunden haben, der schweizweit Firmen im HR Management unterstützt.
Gewinnen Sie an Professionalität und neuen Kapazitäten durch das Outsourcing Ihrer Lohnabrechnung. Wir beraten Sie gerne ausführlich zum Thema „Lohn“ unter unserer Hotline: 043 – 544 71 00. Rufen Sie uns einfach an oder fordern Sie online Ihre persönliche Offerte an.
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