Baulohnabrechnung

Jeder von Ihnen, der Unternehmer ist, weiss: am Monatsende müssen die Mitarbeiter entlohnt werden. Was für handelsübliche Firmen gilt, gilt auch und in besonderem Masse für Baustellen und das hier arbeitende Personal. In der Tat kann man hier sogar von einer besonderen Lohnform sprechen, nämlich dem sogenannten Baulohn. Dieser unterscheidet sich vom klassischen Lohn.

Der Name verrät es vielleicht bereits. Baulohn ist der Lohn, den Arbeiter auf Baustellen erhalten. Das Besondere: sie fungieren hier quasi wie Zeitarbeiter. Und zwar solche, die den Witterungsverhältnissen unterworfen werden. Erlaubt es das Wetter nicht, die Baustelle zu betreten, können die Arbeiter auch nicht zum Dienst erscheinen. In diesem Fall zieht der Baulohn, mit dem diese entlohnt werden.

Dieser wird ausgezahlt, um zum Beispiel die kalte Jahreszeit finanziell zu überbrücken. Selbstverständlich muss auch dieser Baulohn fristgerecht ausgezahlt und steuerlich korrekt abgerechnet werden. Welche Besonderheiten beim Baulohn anfallen und wie Sie als Leiter einer Baustelle diesen problemlos anmelden bzw. wer Ihnen dabei hilft, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Lohnabrechnung für den Bau – was muss ich beachten?

Zunächst einmal gilt: kippt das Wetter, weil sich zum Beispiel ein Schneesturm ankündigt, liegt die Arbeit auf einer Baustelle brach. Warum? Weil die nötigen Sicherheitsvorkehrungen für die Baustellenarbeiter nicht mehr gegeben sind. Dennoch möchten diese natürlich eine finanzielle Absicherung. Deswegen gibt es den sogenannten Baulohn oder das Schlechtwettergeld.

Auch der Baulohn verhält sich in grossen Teilen wie ein klassischer Mitarbeiterlohn. Er setzt sich ebenfalls aus den Arbeitsstunden und diversen Zuschlägen zusammen, die in ihrem Prozentsatz aber je nach Land unterschiedlich ausfallen. Wir von Lohnprofi24 wissen, dass das für Sie als Bauherr zusätzliche Arbeit und Kopfschmerzen bedeuten kann. Denn: es gilt einiges zu beachten:

  • Der Baulohn muss immer auf dem aktuellen gesetzlich Stand sein
  • Die Baulöhne müssen alle Anforderungen an Datenschutz und erfüllen
  • Der Baulohn muss immer den neuesten tariflichen Bedingungen entsprechen
  • Und Ihr Arbeitstag hat so schon nicht genügend Stunden, um alles unter einen Hut zu bringen

Hilfe, die Baulohnabrechnung ruft – wo kann ich die Baulohnabrechnung auslagern?

Aber all das ist kein Grund zur Sorge oder gar Panik. Wie für jede Lohnbuchhaltung und Finanzbuchhaltung gibt es auch für den speziellen Baulohn professionelle Unterstützung. Sie leiten eine oder mehrere Baustellen in der Schweiz? Sie müssen sich „nebenbei“ aber auch um Ihr Kerngeschäft kümmern? Die Zeit und das Knowhow für Payroll und Gehaltsabrechnung fehlen?

Dann sind wir von Lohnprofi24 Ihr perfekter Ansprechpartner. Mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise im Bereich der Finanzbuchhaltung und der Lohnabrechnungen stehen wir Ihnen bei jeder Frage rund um den Baulohn mit Rat und tatkräftiger Unterstützung zur Seite. Wir garantieren Ihnen, dass Sie sich ausschliesslich wieder um Ihr Tagesgeschäft kümmern sollen und bieten Ihnen dafür:

  • Die komplette Übernahme der Baulohnabrechnung
  • Einen erfahrenen Lohnsachbearbeiter, der immer für Sie da ist
  • Wir erfassen für Sie alle relevanten Mitarbeiterdaten und Arbeitszeiten
  • Wir leiten alle wichtigen Informationen für Sie an die Finanzbehörden weiter

Holen Sie sich noch heute Ihre kostenlose Offerte für Ihre Baulohnabrechnung!

Wenn auch Sie schon seit längerem Ihre Baulohnabrechnung auslagern wollen, sind wir Ihr idealer Partner. Bei uns outsourcen unzähligen KMUs und Bauherren ihre gesamte Lohnbuchhaltung. So gewinnen sie – und auch Sie – wieder Zeit fürs Kerngeschäft und – ganz nebenbei – auch den ein oder anderen CHF in Ihre Firmenkasse.

Zögern Sie also nicht und rufen Sie uns noch heute kostenlos für Ihr individuelles Angebot an unter 043-544 7100 oder schreiben Sie uns unter Baulohnabrechnung

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