Monatliche Lohnabrechnung

Die monatliche Abrechnung zu erstellen, gehört zu jeder Firma wie das Tagesgeschäft, Produktion, Vertrieb und Verkaufszahlen. All diese Dinge können Sie als Unternehmenschef nicht umsetzen, wenn Sie keine Angestellten beschäftigen würden. Und diese möchten und müssen am Ende eines Abrechnungsmonats entlohnt werden. Also steht die Lohnabrechnung ins Firmenhaus.

Das Erstellen einer monatlichen Lohnabrechnung klingt erst einmal gar nicht so kompliziert. Schliesslich soll diese ja in erster Linie festhalten, wie viel der jeweilige Angestellte verdient hat – also Bruttolohn und Nettolohn. Aber stimmt das so? Steht in dieser erstellten Abrechnung wirklich nur der Lohn (siehe auch: Baulohnabrechnung)? Oder muss eine Lohnabrechnung noch anderes festhalten?

Wichtige Fragen, auf die die Antwort lautet: Ja, eine Mitarbeiterabrechnung pro Monat – egal, ob sie für jeden Arbeitsmonat erstellt wird oder eine Jahresendabrechnung ist – muss neben dem Verdienst des Beschäftigten noch andere Infos enthalten und bereitstellen. So muss sie unter anderem monatlich Auskunft über mögliche Freistellungen, Sozial- und Rentenversicherungsbeiträge und den genauen Stundensatz geben.

Die Monatslohnabrechnung – was ist noch enthalten?

Die Lohnabrechnung ist auch unter anderen Bezeichnungen bekannt. So kann sie ebenfalls Lohnbuchhaltungsservice genannt werden. Natürlich ist hier zunächst die Aufstellung des Angestellten-Lohns enthalten. Doch das Erfassen einer solchen Abrechnung wäre nicht so „komplex“, müssten Sie sich nicht auch an die folgenden Vorgaben und Vorschriften halten:

  • Sie muss einen Überblick sowohl über den Stunden-, als auch den Monatslohn bieten
  • Sie muss einen Überblick über sämtliche sonstigen Abgaben bieten
  • Sie muss einen Überblick über den Abrechnungszeitraum bieten
  • Sie muss einen Überblick über die Lohnnebenkosten bieten

Unter die „sonstigen Abgaben“ fallen zum Beispiel die Sozialversicherungsbeiträge, die jeder Arbeitnehmer entrichten muss. Auch die Beiträge zur Krankenversicherung/KV, die in erster Linie der Arbeitgeber trägt, finden sich in einer solchen Entlohnungsabrechnung. Zusätzlich zur Erstellung der Abrechnung müssen die jeweiligen Beschäftigten auch bei den Ämtern angemeldet werden.

Wie kann ich meine anfallenden Lohnabrechnungen outsourcen?

Zunächst: Sie als Unternehmer können die anfallenden Lohnabrechnungen outsourcen. Und das sollten Sie auch tun, sofern Sie sich nicht zwangsläufig auf die Inhouse-Variante der Finanzbuchhaltung verlassen möchten oder diese sogar gar nicht haben. Viele mittelständische Unternehmen und auch Start-ups lagern die Buchhaltung aus, zum Beispiel an ein Lohnbüro, um sich dadurch mehrere Vorteile zu sichern. Dazu gehören:

  • Sie kümmern sich für Sie um die Jahresabschlüsse & die Jahresendabrechnungen
  • Sie melden Ihre Angestellten bei den entsprechenden Versicherungen & Ämtern an
  • Externe Profis kümmern sich für Sie um Sozialversicherungsbeiträge, AHV, UVG & BVG
  • Sie sind zu 100% diskret & zuverlässig & werden Sie langfristig weniger Geld kosten als Inhouse

Durch diese und noch weitere Dinge verschafft Ihnen ein externes Lohnbüro zudem wichtige Zeit für Ihr Tages- oder Kerngeschäft. Auch werden Sie nicht vor eine interne Herausforderung gestellt, sollte ein Mitarbeiter der Finanzbuchhaltung einmal krank oder im Urlaub sein. Und gerade für KMU, Freelancer und Start-ups ist diese Finanzlösung eine wirklich gute Alternative zum internen Lohnbüro!

Sichern Sie sich deshalb noch heute Ihre kostenlose Lohnabrechnungs-Offerte!

Egal, ob Start-up, KMU, Ich-AG, GmbH oder Start-up – Sie alle möchten einen Großteil Ihrer Unternehmenszeit auf Ihr Kerngeschäft und das Entwickeln neuer Verkaufsschlager legen. Die Lohnbuchhaltung und das Aufstellen der Mitarbeiterabrechnungen kann Sie da wichtige Zeit kosten. Ein externer Lohnprofi kann hier mit Expertise professionell helfen.

Wir von Lohnprofi24 sind ein solches externes Lohnbüro. Wir finden für Sie immer die richtige Lohnabrechnungs-Lösung. Outsourcen Sie deshalb am besten noch heute die Erstellung Ihrer Abrechnungen an Ihren neuen Lohnprofi! Rufen Sie uns noch heute kostenlos an unter 043 – 544 71 00 oder schreiben Sie uns hier

P.S.: Für Sie als Unternehmer können auch folgende Parameter interessant sein: Welche Themen können Ihre Arbeitnehmer beim Lohn ansprechen? Welche Abzüge fallen im Jahr ab? Eine Lohnsoftware kann zum Beispiel anzeigen, welche Info sich finden lässt – egal, ob für 2016, 2018 oder 2019. Auch Kinder der Arbeitnehmer können bzgl. möglicher Zulagen angegeben werden. Sie als Arbeitgeber in einer Firma erhalten durch diese Abrechnung in der Regel alle relevanten Infos.

Ihre Arbeitnehmer erfahren dafür alles über Lohn, Sozialabzüge, Krankenkasse und die Prozent Zahl der Abgaben, zu der Sie jeden Abrechnungsmonat verpflichtet sind. Auch der beispielsweise Stundenlohn, für den Sie Pflicht tragen, wird im Gehalt mit angegeben – und dabei ist es egal, ob die Abrechnung für Januar oder Dezember erstellt wurde. Achten Sie auch immer darauf, welcher Betrag für welche Auszahlung und Zuschläge in der Praxis aufgeführt wird. Sind die Sozialversicherungen und dieser Beitrag aufgelistet? Wenn ja, in welcher Art? Mit uns haben Sie immer den Überblick über Ihre Gehaltsabrechnungen!

Wie hoch sind die gesetzlichen Familienzulagen? Fällt auch die Kirchensteuer zu Abgaben? Welche Angaben enthält die schriftliche Mitarbeiterabrechnung? Wichtig: Sozialabzüge können Brutto beeinflussen Wie hoch ist der Anspruch meiner Mitarbeiter? Entsteht ein Abzug durch Spesen? ✓ Welche Höhe beträgt ein Versicherungsbeitrag, der je Mitarbeiter abgezogen wird?✓ Gehaltsabrechnungen vom Profi erstellen lassen Auszahlung des Monatslohns pünktlich

 

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