Lohnschein erstellen

Lohnschein erstellen lassen

Häufig wird die Lohnabrechnung, auch Lohnschein genannt, mit der Gehaltsabrechnung gleichgesetzt. Dies ist so jedoch nicht richtig, denn Lohn und Gehalt sind unterschiedliche Dinge. Das Gehalt legt die Summe fest, die mit dem Mitarbeiter fest vereinbart wurde und ist unabhängig von den geleisteten Stunden. Im Gegensatz dazu, ist der Lohn abhängig von den geleisteten Arbeitsstunden im Monat und kann damit von Monat zu Monat unterschiedlich ausfallen.

Sie, als Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Mitarbeitern eine Lohnabrechnung zu erstellen. Dann profitieren Sie doch einfach von einem: Lohnbuchhaltung outsourcing!

Doch die Erstellung eines Lohnscheins ist nicht einfach, weshalb wir von Lohnprofi24, uns auf die Erstellung von Gehaltsabrechnungen spezialisiert haben.

Was steht in einer Lohnabrechnung?

Da die Ausstellung eines Lohnscheins verpflichtend ist, sind auch dessen Inhalte klar geregelt. Sie sollen dabei helfen den Arbeitnehmern alle wichtigen Informationen, möglichst leicht erkenntlich, und übersichtlich zur Verfügung zu stellen. Eine monatliche Lohnabrechnung umfasst daher mehrere wichtige Informationen.

  • Die Daten des Arbeitnehmers müssen aufgeführt werden und den vollen Namen und die Anschrift, enthalten. Auch die Steuerklasse und Steuernummer des Mitarbeiters, sowie der Zeitraum des Lohnscheins müssen aufgeführt sein.
  • Die Kontaktdaten des Arbeitgebers bestehen in der Regel meist nur aus Namen und Anschrift.
  • Der, für den Mitarbeiter wichtigste Teil umfasst die Berechnung des Entgelts, welche sich in verschiedene Unterpunkte aufteilt. Hierzu gehören unter anderem der Bruttoverdienst, die vermögenswirksamen Leistungen, geleistete Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, eventuelle persönliche Abzüge, sowie natürlich den Netto Auszahlungsbetrag für den angegebenen Zeitraum.
  • Die individuellen Abrechnungshinweise führen abschließend die wöchentliche Arbeitszeit, den Stundenlohn, mögliche Krankheits- und Urlaubstage auf.

Die Berechnung des Bruttolohns

Die Berechnung des Bruttolohns ist nicht einfach, da mehrere Lohnbestandteile zusammengerechnet werden müssen. Hierfür werden die tatsächlich gearbeiteten Stunden des Mitarbeiters mit dem vertraglich geregelten Stundenlohn multipliziert. Zu diesem Ausgangswert werden nun, je nach Arbeitsvertrag, 

  • Weihnachts- oder Urlaubsgeld, 
  • Sachbezüge, 
  • Zuschläge für Feiertage, Nacht – oder Wochenendarbeit, 
  • Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall 
  • eventuelle Prämien 

addiert. Dieses Bruttogehalt bildet die Ausgangslage für die Berechnung der Sozialabzüge. Vergessen Sie dabei nicht eventuelle Vorsorgefreibeträge, oder Altersentlastungsfreibeträge. 

 Auf Grundlage des sozialversicherungspflichtigen Brutto werden die Sozialabzüge für die Alters- und Hinterlassenenversicherung, Krankenkasse, Pensionskasse, Arbeitslosenversicherung und Invalidenversicherung berechnet.

Darüber spricht gerade jedes Unternehmen: Lohnscheine erstellen lassen …

Wichtig ist, dass Sie als Arbeitgeber darauf achten die Steuerabzüge und die Beiträge rechtzeitig an die Behörden zu zahlen, um ein Bussgeld zu vermeiden. Wichtig ist auch, dass Sie darauf achten die richtigen Beiträge an das Finanzamt und die Krankenkasse abzuführen. Bei einer Lohnbuchhaltung extern, also externen Lohnscheinerstellungen, übernimmt all dies der Profi für Sie.

Sind alle Abzüge berechnet, erhalten Sie den Nettolohn. Von diesem werden abschließend die Nettolohnabzüge, wie zum Beispiel Pfändungen oder Vorschüsse abgezogen.

Die Erstellung eines Lohnscheins ist also immer eine aufwändige und unübersichtliche Aufgabe, bei der Laien schnell Fehler unterlaufen können.

Lohnschein extern erstellen lassen – durch die Experten von Lohnprofi24

Vor allem kleine Unternehmen möchten vorzugsweise ihre Lohnbuchhaltung auslagern. Aber auch immer mehr grosse Unternehmen gehen dazu über, die Lohnabrechnungen extern von Profis, wie Lohnprofi24 ausstellen zu lassen. Dies gilt vor allem auch für internationale Unternehmen, die in der Schweiz tätig werden und die gesetzlichen Vorgaben des Landes nicht kennen. 

Aufgrund des komplexen Themas, um fatale Fehler zu vermeiden und eine pünktliche Auszahlung des Lohns an alle Mitarbeiter zu gewährleisten, ist es durchaus sehr sinnvoll die Erstellung der Lohnabrechnung extern an Lohnprofi24 abzugeben. 

Als externe Profis für Lohn und Lohnbuchhaltungen, schneidern wir, von Lohnprofi24, daher für Sie individuelle und absolut zuverlässige Abrechnungen mit der neusten, in der Schweiz, verfügbaren Lohnsoftware. Egal, ob Sie in Bern, Basel, Genf oder Zürich sitzen, Lohnprofi24 ist jederzeit bei allen Fragen rund um die Lohn-, Gehalts- und Entgeltabrechnung für Sie da.

Sprechen Sie uns daher jetzt an und lassen Sie sich kostenlos von uns beraten.

Bildquelle: pitipat.adobe.stock.com

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