Gehaltsabrechnungen

Gehaltsabrechnungen

Eine der wichtigsten betrieblichen Funktionen ist das Rechnungswesen, denn es sorgt dafür, dass Sie, als Unternehmer, die wichtigsten Finanzen im Blick haben. Die Gehaltsabrechnung spielt dabei als Information und Nachweis, sowohl für Sie, als auch Ihren Arbeitnehmer, eine tragende Rolle. Gehaltsabrechnungen enthalten alle relevanten Zahlen, die sich aus dem individuellen Beschäftigungsverhältnis ergeben.

Doch eine Gehaltsabrechnung dient nicht nur der Übersicht für den Arbeitnehmer und den Mitarbeiter, denn jeder Arbeitgeber ist rechtlich verpflichtet seinem Arbeitnehmer eine Gehaltsabrechnung ausstellen zu lassen. Ein Lohnabrechnung outsourcing hilft Ihnen sicher! (Siehe auch: Lohnbuchhalterin Jobs)

Doch die Erstellung einer Gehaltsabrechnung ist nicht einfach, weshalb wir von Lohnprofi24, uns auf die Erstellung von Gehaltsabrechnungen – Ihre Lohnabrechnung online – spezialisiert haben.

Was ist eine Gehaltsabrechnung und wie sieht sie aus?

Eine Gehaltsabrechnung outsourcen umfasst alle wichtigen Informationen eines bestimmten Zeitraumes. Sie listet auf, wie sich das Gehalt des Arbeitnehmers zusammensetzt, welche Zahlungen an den Arbeitnehmer ausgeführt wurden und welche Steuern bereits abgeführt wurden.

Sie stellt dar, welches Gehalt der Arbeitnehmer am Ende der Abrechnungsperiode (meist ein Monat) auf sein Konto erhält und dient als Einkommensnachweis.

Im Gegensatz zu einer Lohnabrechnung erstellen, wo die Abrechnung nach erbrachten Arbeitsstunden des Arbeitnehmers erstellt wird und die Auszahlung damit am Ende des Monats variieren kann, listet eine Gehaltsabrechnung jeweils eine feste Stundenanzahl, mit einem festen Stundenlohn auf, so dass der Auszahlungsbetrag am Ende des Monats (monatliche Lohnabrechnung) nicht variiert.

Weitere Informationen, über die wichtigsten benötigten Informationen in einer Gehaltsabrechnung / Entgeltabrechnung, finden Sie in unserem Artikel über die Erstellung eines Lohnscheins.

Wer trägt die Sozialabzüge und wie setzen sie sich zusammen?

Aus der Gehaltsabrechnung muss eindeutig erkennbar sein, wie sich das jeweilige Gehalt zusammensetzt.

Dies stellt sich häufig als sehr unübersichtlich dar und jede Gehaltsabrechnung verschieden und muss für jeden Mitarbeiter einzeln ausgestellt werden. Versteuert werden müssen alle Sozialabzüge. Hierzu gehören:

  • Die Abzüge für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO), welche zusammen 10,6% des Gehaltes ausmachen. Die Hälfte hiervon muss von dem Arbeitgeber getragen werden. Des weiteren ist der Arbeitgeber verpflichtet, sowohl den Eigenanteil, als auch den Anteil des Mitarbeiters an die jeweilige Versicherung abzuführen. Auf der Lohnabrechnung selbst wird jedoch nur der Arbeitnehmeranteil aufgeführt.
  • Die Abzüge der Arbeitslosenversicherung (AVL) werden, genau wie die AHV/IV/EO, zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen
  • Die Kosten für die Berufsunfallversicherung (BUV) muss der Arbeitgeber allein tragen. Wichtig ist, darauf zu achten, dass diese Kosten dem Arbeitnehmer nicht von seinem Gehalt abgezogen werden. Die Höhe der Prämie richtet sich im Normalfall nach dem Betriebsrisiko.
  • Dahingegend müssen die Kosten für die Nichtbetriebsunfallversicherung (NBUV) vollständig vom Arbeitnehmer getragen werden. Der Arbeitgeber muss sich daran nicht beteiligen und alle entstehenden Kosten werden dem Arbeitnehmer vom Gehalt abgezogen. Die NBUV ist ab acht geleisteten Wochenstunden obligatorisch.
  • Die Kosten für die Pensionskasse (BGV) muss jeder Arbeitnehmer ab 25 Jahren zahlen. Dieser Beitrag ist individuell unterschiedlich und richtet sich nach der Höhe des Einkommens des Arbeitnehmers und dessen Alter.

Externe Gehaltsabrechnungen von Lohnprofi24

Zusätzlich zu den unübersichtlichen Bestimmungen, können sich die rechtlichen Vorgaben und Anteile der zu zahlenden Sozialabzüge, je nach Gesetzeslage, jederzeit ändern. Daher lagern viele Unternehmen, oder internationale Unternehmen, die mit den rechtlichen Bestimmungen der Schweiz nicht vertraut sind, ihre Gehaltsabrechnungen an Profis aus.

Als externe Profis für Lohn und Lohnbuchhaltungen, schneidern wir für Sie individuelle und absolut zuverlässige Abrechnungen mit der neusten, in der Schweiz, verfügbaren Lohnsoftware. 

Egal, ob Sie ein kleines, oder grosses Unternehmen führen, in der Schweiz sitzen, oder international tätig sind, sprechen Sie uns jetzt an und lassen Sie sich kostenlos von uns beraten.

Bildquelle: antonioguillem.adobe.stock.com

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