Kurzarbeitsentschädigung beantragen

Kurzarbeitsentschaedigung beantragen

Aktuell gibt es ein neues Thema in den Nachrichten: Coronavirus oder Covid-19. Das Virus, das Ende Dezember 2019 in China für erste Fälle einer unbekannten Lungenkrankheit sorgte und damals noch verhalten Schlagzeilen machte, dominiert inzwischen alle Medien und damit auch unser aller Leben und Arbeit. Das gilt nicht nur für den privaten Bereich, sondern auch für das gewerbliche/berufliche Leben. Thema: „Kurzarbeit Schweiz“ und Kurzarbeitsentschädigung. Auch der Bundesrat hat hierzu getagt und Fragen beantwortet.

Täglich scheinen die Börsenindexe zu fallen, womit auch die wirtschaftlichen Folgen dieser Pandemie nicht abschätzbar sind. Vermutet wird eine Rezession, die den Crash von 2008 weit in den Schatten stellen kann. Durch die rasante Verbreitung des Coronavirus und die täglich steigenden Fallzahlen haben viele Nationen sich zu drastischen Massnahmen entschlossen, alle vorweg eine Ausgangssperre.

So ist die Bewegungsfreiheit in zum Beispiel Italien und Spanien quasi auf Eis gelegt, und auch Deutschland hat just härtere Massnahmen implementiert. Die Menschen sollen bzw. müssen zuhause bleiben und können zum Teil ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen. Das wirkt sich natürlich auch auf den Beruf aus. Homeoffice ist das neue Büro, die Arbeitnehmenden müssen auch hier weiter entlohnt werden bzw. müssen Sie eine Lohnrechnung abwickeln bzw. Lohnabrechnung CH realisieren.

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Dieses Modell wird momentan weltweit diskutiert. So hat der Bund Massnahmen zur Unterstützung der Schweizer KMU versprochen, die vom KMU- und Gewerbeverband des Kantons Zürich KGV selbstverständlich begrüsst wurden. Doch wie genau erhalte ich eine Unterstützung bzw. wie wird die Wirtschaft staatlich entlastet bzw. unterstützt? Woher kann ein Unternehmen frische Franken bekommen?

„Kurzarbeit Schweiz“ – was ist das eigentlich?

Die vorübergehende, auf den Coronavirus zurückzuführende Reduzierung oder die vollständige Einstellung der Arbeit in einem Betrieb wird auch als „Kurzarbeitszeit“ bezeichnet. Diese kann beantragt werden, um zum Beispiel Arbeitsplätze zu erhalten, aber auch, um die Arbeitszeit von Mitarbeitern temporär zu reduzieren. Aktuell ist die Kurzarbeitsentschädigung in aller Munde, da Corona die Wirtschaft zwingt, umzudenken und Einsparungen vorzunehmen.

Viele Beschäftigte müssen schon seit einigen Wochen von zuhause arbeiten, wieder andere werden entlassen oder vorübergehend „pausiert“, um Umsatzeinbrüche und den Wegfall von Absatzmärkten und Kunden auffangen zu können. Durch die aktuelle wirtschaftliche Situation müssen KMU an vielen Ecken sparen und das mach natürlich auch und vor allem nicht vor den Angestellten Halt.

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Generell müssen Sie als Unternehmer den Antrag auf Kurzarbeitsentschädigung mindestens 10 Tage vor dem Beginn der verkürzten Arbeitszeit schriftlich anmelden, und zwar beim jeweiligen, zuständigen Kanton. Als ArbeitnehmerIn müssen Sie nichts unternehmen. Der Kanton prüft, ob der Bezug einer „Entschädigung“ rechtmässig ist und dem Erhalt der Arbeitsplätze dient. Wenn Sie den Anspruch auf eine Kurzarbeitsentschädigung erhalten / besitzen, dann umfasst diese folgende Dinge:

Kurzarbeitsentschädigung beträgt 80% des Verdienstausfalls/wegfallenden Lohns
Lernende und befristet Angestellte nicht betroffen, Lohn wird weiter ausgezahlt
Kurzarbeitsentschädigung beeinflusst nicht Bezugsdauer v. Arbeitslosengeld
KUE hat keinen Einfluss auf ALV oder Sozialversicherungsbeiträge wie AHV

Kurzarbeitsentschädigung – wer kann sie beantragen?

Der Mitteleinsatz, den der Schweizer Bundesrat den Schweizer KMU zusichern will, beläuft sich Angaben zufolge auf über 40 Milliarden CHF.

Damit setzt der Bundesrat das sogenannte KMU-first-Prinzip um das vom Gewerbeverband stets verlangt wurde. Dank des Fonds können KMU und Kleinstunternehmen Überbrückungskredite erhalten, um ihre Liquidität zu gewährleisten.

Die dafür erforderliche Voranmeldung übernehmen wir für Sie. Auch die Mitarbeitenden dieser Firmen sind auf die Finanzspritze angewiesen, die ihre Chefs beim Staat beantragen können und sollten.

Diese finanzielle Unterstützung soll auch auf Lehrlinge in der Ausbildung und arbeitgeberähnliche Angestellte ausgeweitet werden. Die KUE wird auch für Personen, die im Betrieb des Ehepartners arbeiten gezahlt.

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Nicht nur KMU können sich so in dieser schwierigen Zeit absichern. Selbstständige und Freelancer, die aufgrund der behördlichen Massnahmen Erwerbsausfälle erleiden, sollen ebenso unterstützt werden. Das Ziel: Das Überleben der Betriebe zu sichern und so zumindest Teile der wirtschaftlichen Krise zu stemmen.

Voraussetzungen für Voranmeldung zur „Kurzarbeit Schweiz“?

Das Wichtigste ist, dass Sie und Ihr Betrieb über die nötige Rechtsgrundlage verfügen (z.B. Pandemie: Coronavirus), um den Anspruch auf Entschädigung zu erhalten.

Dabei kann es sich um einen Tarifvertrag handeln, in dem geregelt ist, dass Sie berechtigt sind Kurzarbeit anzuordnen.

Häufiger ist es der Fall, dass Sie zusammen mit Ihrem Betriebsrat regeln, für welche Abteilungen und über welchen Zeitraum die Kurzarbeit gelten soll.

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Haben Sie keinen Betriebsrat, müssen Sie die Arbeitsverträge Ihrer Arbeitnehmenden prüfen oder noch besser prüfen lassen – zum Beispiel von einem Versicherungsbroker wie versicherungsbroker-schweiz.ch. Gegebenenfalls müssen Änderungsverträge geschlossen und unterschrieben werden, aus denen hervorgeht, dass Sie als dazu berechtigt sind, beim Staat Kurzarbeit zu beantragen:

Und zwar ab einem bestimmten Zeitpunkt oder mit einer Ankündigungsfrist
Wenn die Einführung der Kurzarbeit mit Gewährung von Kurzarbeitergeld fusioniert
Arbeitgeber & Arbeitnehmer müssen diese Änderungsverträge unterschrieben haben
Sie können die Kurzarbeit einseitig wieder beenden, wenn sich Situation entspannt hat

Auch die entsprechenden Arbeitsämter müssen sich bereit erklären, ein Kurzarbeitergeld zu gewährleisten. Tun sie dies nicht, ist strenggenommen auch Ihr Antrag auf Kurzarbeit obsolet. Unterstützt das Amt Ihre Anträge, sparen Sie damit vorübergehend die Kosten der Personalfluktuation. Zudem behalten Sie die kurzfristige Verfügbarkeit Ihrer Mitarbeitenden.

Wie verläuft die Anmeldung bzw. Beantragung von Kurzarbeit?

Wenn Ihre kantonale Amtsstellt die Entschädigung bewilligt, reichen Sie als Arbeitgeber die Anträge auf Kurzarbeitsentschädigung bei der jeweiligen Kasse ein.

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Diese überprüft die Anspruchsvoraussetzungen im Detail und vergütet die beantragte Kurzarbeitsentschädigung.

Dabei haben Sie die freie Kassenwahl und können bestimmen, welche Arbeitslosenkasse die Vergütung übernimmt.

Bei allen Maßnahmen sollten Sie angeben:

Dass es sich um einen erheblichen Arbeitsausfall handelt, der bei 10% liegt
Arbeitsausfall wirtschaftlich begründet, wie durch Coronavirus gegeben
Arbeitsausfall vorübergehend ist und sich der Status Quo einpendelt
Arbeitsausfall aufgrund „höherer Gewalt“ unvermeidbar ist/war

Auch, wenn Sie als Arbeitgeber in der Verantwortung sind, sich um diese Anträge zu kümmern, haben Ihre Angestellten/Beschäftigten bestimmte Rechte. So können diese sich zum Beispiel verweigern, den Antrag/Änderungsvertrag zu unterzeichnen. Damit gehen sie gewissen Risiken ein, aber auch Vorteile können verbucht werden. Für Arbeitnehmer ist verbindlich:

Sie müssen den Antrag auf Kurzarbeit nicht unterschreiben
Sie riskieren damit allerdings eine Kündigung durch den Arbeitgeber
Sie haben den Vorteil, nicht die Arbeitslosigkeit anmelden zu müssen
Sie bewahren sich in Krisenzeiten auch Ihren umfassenden sozialen Schutz

Lohnverarbeitung & Personaladministration für Kurzarbeiter …

Wie und durch wen kann ich die Voranmeldung zur Kurzarbeitsunterstützung für meine Mitarbeitenden beantragen lassen? Wer hilft mir beim Formulare ausfüllen?
Neben diesen Faktoren spielen noch andere Dinge eine Rolle in der Beantragung von Kurzarbeit.

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Jeder Mitarbeiter hat ein bestimmtes Kontingent an Überstunden und Urlaubstagen, die in der Regel berücksichtigt werden, wenn es um eine kurzfristige „Arbeits-Freistellung“ geht. Für die Kurzarbeitsentschädigung ist zu berücksichtigen, dass Überstunden bei den Mitarbeitern nicht mehr vorhanden sein sollen und dürfen.

Urlaubstage aus dem letzten Kalenderjahr sollten ebenfalls abgebaut sein. Für den Urlaub von 2020 ist kein Runterfahren nötig. Auch können Sie Ihre Beschäftigten nicht zwingen, ihren Jahresurlaub schon jetzt zunehmen. Stimmen diese nämlich nicht zu, haben Sie als Arbeitgeber keine Handlungsmöglichkeit.

Beachten Sie ausserdem folgende Dinge:

Sie müssen das Kurzarbeitergeld individuell für Ihre MA berechnen
Finanzielle Firmen-Rücklagen müssen nicht zuerst aufgebraucht werden
Kurzarbeit hat keine Höchstdauer, Kurzarbeitergeld wird für 12 Monate gewährt

Wie bei allen administrativen Aufgaben mit „Kopfschmerz-Potential“ gilt auch hier, dass es einen Experten gibt, der Ihnen hilft, den Paragraphendschungel zu meistern und die Voranmeldung zu erledigen. Unser Team ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um Neues aus der Wirtschaft geht, wie zum Beispiel das Erstellen der Kurzarbeitsanträge. Selbstverständlich übernehmen wir für Sie auch die gesamte Kommunikation mit dem Arbeitsamt.

Hilfe für Ihren Antrag auf Kurzarbeitsentschädigung!

Der Coronavirus hat die Welt in eine wirtschaftliche Schockstarre versetzt. Ein Staat nach dem anderen verhängt Ausgangssperren, Lockdowns und Shutdowns.

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Südeuropa befindet sich seit über einer Woche alternierend zwischen einem Alarmzustand und einem Ausnahmezustand. Reisen ist unmöglich geworden, die Grenzen zwischen Europas Ländern sind nicht mehr passierbar.

Nicht nur im privaten Bereich machen sich die Auswirkungen bemerkbar. Die Wirtschaft muss ebenfalls monetäre Opfer beklagen. Diese mögen auf einer emotionalen Ebene nicht so wichtig erscheinen, werden uns langfristig aber nicht nur vor massive wirtschaftliche Probleme stellen, sondern auch vor soziale Herausforderungen und neues Denken erfordern.

Die Folge: Angestellte werden wegen des Coronavirus, auch ohne Erkrankung ins Homeoffice geschickt, zum Teil aber auch entlassen. Zudem beantragen immer mehr KMU die sogenannte Kurzarbeit, um Unternehmen und Mitarbeiter in dieser Zeit zu schützen. Glücklicherweise haben die respektiven Staaten entsprechende Fonds zur Verfügung gestellt.

… und unser Team hilft Ihnen beim Ausfüllen der benötigten Formulare.

Führen auch Sie ein KMU und stehen, wie auch fast alle anderen Unternehmen, durch das Coronavirus mit dem Rücken zur Wand? Ihnen fehlen durch die Entgeltabrechnung viele Franken in der Betriebskasse?

Sie möchten sowohl Ihrer Firma, als auch Ihren Arbeitnehmern in dieser volatilen Zeit helfen und eine Kurzarbeitsentschädigung beantragen? Sie müssen Ihre Payroll entlasten?

Stellen Sie uns als Ihren Lohnabrechnung Dienstleister alle Ihre Fragen, auch wenn es um Beschäftigungsprobleme vor dem Hintergrund „Coronavirus“ geht oder Sie sich für eine bequeme Online Lohnabrechnung interessieren. Rufen Sie uns noch heute an: 043 266 80 40, und wir geben Ihnen alle Informationen die Sie brauchen!

Oder schreiben Sie uns Ihre Fragen zur „Voranmeldung für Ihre finanzielle Unterstützung“ gleich hier:

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Bildquelle: sonja_birkelbach.adobe.stock.com

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