Lohnabrechnungen CH gehören auch in der Schweiz zu gern extern vergebenen Tägigkeiten. Lohnrechnungen erstellen lassen ist Chefaufgabe, ausgeführt wird von der einem externen Anbieter für Lohnbuchhaltung.
So sehr Sie als Chef die Ins and Outs Ihres Unternehmens kennen, so sehr ist dies bei Ihren Fachleuten für Lohnverarbeitung bzw. Entgeltabrechnungen, Jahresendabschlüsse, Versicherungsbeiträge, Finanzbuchhaltung und noch vieles mehr der Fall. Tatsächlich ist hier einiges an Expertenwissen und Expertise gefragt, da sich nicht nur diesbezügliche Gesetze ändern können, sondern auch die richtige Lohnsoftware.
Das heisst für die Führungsetage: Eine professionelle Buchhaltung oder Personaladministration muss her – und diese kann sowohl Inhouse, als auch durch einen sogenannten Payroll Service Schweiz erfolgen. Wichtig ist „lediglich“, dass am Ende des Monats die Gehälter ausgezahlt wurden und das die Jahresabschlüsse tiptop in Ordnung sind sowie, dass alle relevanten Unterlagen bei den entsprechenden Ämtern vorliegen.
Doch was genau ist eigentlich eine „Arbeitgeber Lohnabrechnung“?
… und was kostet eine externe Lohnbuchhaltung? Das Outsourcing Lohnabrechnung können Sie ebenfalls als Entgeltabrechnung oder Gehaltsabrechnung bezeichnen. Gemeint ist bei allen Begriffen das Dokument, dass ein jeder Angestellter am Ende eines Arbeitsmonats erhält – entweder digital, oder in Papierform. Hier ist festgehalten, was und wie viel er gearbeitet hat und auch, welche Versicherungsbeiträge vom Lohn abgeführt worden sind. Des Weiteren:
- Findet sich hier ein Überblick über den Stundenlohn und den Monatslohn
- Findet sich hier ein genauer Überblick über den Abrechnungszeitraum
- Findet der Mitarbeiter hier eine Auflistung der Lohnnebenkosten
- Findet der Angestellte hier sämtliche sonstigen Abgaben
Zu diesen zählen unter anderem die bereits angemerkten Beiträge für diverse Versicherungen, wie beispielsweise die Rentenversicherung und die Sozialversicherung. Auch sieht der Mitarbeiter, welche Beiträge für die gesetzliche KV abgeführt wurden. Zusätzlich muss eine Entgeltabrechnung festhalten, ob der Angestellte möglicherweise Freistellungen von bestimmten Verpflichtungen hat.
Was steht alles in einer Abrechnung / Lohnabrechnung drin?
Einige Dinge haben wir Ihnen ja schon aufgezählt und das sind teils auch Dinge, die im Arbeitsvertrag Ihrer Mitarbeiter festgehalten sind. Kurzum: Die Informationswelle kann den ein oder anderen Unternehmenschef schon mal vor die ein oder andere Herausforderung stellen. Schliesslich ist nicht nur der korrekte Lohn in Brutto und in Netto anzugeben, sondern noch weitaus mehr.
Um immer zu wissen, was sich gerade in der Lohnrechnung ereignet, muss der entsprechende Fachmann bzw. die Fachfrau immer up to date sein, was die aktuellen tariflichen und rechtlichen Vorgaben betrifft. Diese ändern sich nämlich leider manchmal gefühlt so schnell, wie das Wetter in den Schweizer Alpen. Auch die folgenden Anmeldungen können schnell für Kopfschmerzen sorgen:
- Jeder Mitarbeiter*In muss u.a. bei der Pflegeversicherung angemeldet werden
- Auch um die AHV, die UVG und die BVG muss sich gekümmert werden
- Ganz zu schweigen von den Sozialversicherungsbeiträgen
- Und aktuell Dingen, wie Anträge auf Kurzarbeit
Wer kümmert sich genau um die Lohnabrechnung in einem Unternehmen?
Sind Sie nicht gerade Solo-Selbstständiger und können sich einen Steuerberater aktuell nicht leisten, sind aber beispielsweise eine GmbH, eine AG, KG, UG oder ein dynamisches Start-up, haben Sie in der Regel eine Inhouse-Buchhaltung. Diese weiß nicht nur, wie der Steuer-Hase läuft, sondern sorgt auch dafür, dass alle Angaben zu 100 % korrekt sind und Sie somit auf der sicheren Finanzseite.
Wer dagegen zu 1.000 % auf der sicheren Seite sein will, entscheidet sich gleich für einen externe Lohnbuchhaltung bzw. Payroll Dienst, der sich um alle finanziellen Angelegenheiten in der Schweiz kümmert. Ein solcher Finanzdienstleister hat unzählige Vorteile, die jedem Unternehmen das Tagesgeschäft und den Alltag noch einfacher machen können. Dazu zählen u.a. die folgenden:
- Langfristig gesehen, sparen Sie mit einem Payrollservice jährlich einige CHF ein
- Zudem müssen Sie sich nicht mehr um Urlaube und Krankheitstage sorgen
- Denn es steht jederzeit ein Experte für Lohn Abrechnung zur Verfügung
- Der zu 100 % diskret und zuverlässig für Sie arbeitet
Wie sieht es aktuell mit Lohnbuchhaltung bzw. Abrechnung und Corona aus?
Damit wären wir beim weltweit wohl beliebtesten Thema überhaupt. Welche Auswirkungen hat Corona nach wie vor auf die Unternehmenswelt und damit auf die Mitarbeiter und deren Entlohnung? Wenn Sie dachten, dass einfache Gehaltsabrechnungen schon kompliziert sind, dann hatten Sie noch nicht das Vergnügen, sich mit Dingen wie Kurzarbeit und Kurzarbeitsentschädigung beantragen zu beschäftigen.
Anträge auf Kurzarbeit und die damit verbundene finanzielle Kompensation für durch Homeoffice entstandene Arbeitsausfälle und Einbussen sind seit bald zwei Jahren Teil der Unternehmens- und Geschäftswelt. Mit den monatlichen Anträgen und Formularen befassen sich demnach nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch die zuständigen Finanzbuchhalter und Steuerberater. Wichtig ist, dass:
- Alle KMU sich an die vorgeschriebenen Rechtsgrundlagen halten und diese erfüllen
- Die betroffenen Unternehmen im Tarifvertrag angeben, dass KA angeordnet wird
- Zusätzlich festgelegt wird, über welchen Zeitraum KA beantragt werden kann
- Und in welchen Firmenbereichen diese greifen soll
Was muss ich bei den Anträgen für das Kurzarbeitergeld beachten?
Zunächst: Die Kurzarbeitsentschädigung, kurz KAE, soll einen Teil der Lohnkosten der Mitarbeiter decke, die durch eben die angemeldete Kurzarbeit vom eigentlichen Lohn entfallen sind. In der Schweiz ist für die Abwicklung die Arbeitslosenversicherung, kurz ALV, verantwortlich bzw. zuständig. Seit dem 20.03.2021 darf die Voranmeldefrist bis zu einem halben Jahr betragen, statt nur 10 Tage.
Übrigens entfällt eine Voranmeldung nicht, sondern muss nach wie vor eingereicht werden. Sollte es sich jedoch um eine neue Bewilligung handeln, tritt die o.g. Frist bzw. Dauer von einem halben Jahr in Kraft. Zudem müssen diese Abrechnungen bei der Arbeitslosenkasse eingereicht werden, auch müssen neue Abrechnungen und sämtliche Ausfallstunden in diesen Anmeldungen aufgelistet sein. Zudem:
- Müssen in den Antrag ebenfalls Überstunden und Urlaubstage einfliessen
- Gleiches gilt für Feiertage, die entsprechend gekennzeichnet werden
- Die Überstunden sollten übrigens vor KA-Antritt auf null stehen
- Und das gilt ebenfalls für die Urlaubstage des Mitarbeiters
Wer kümmert sich für mich um all die Abzüge und Daten zur Lohnabrechnung?
Wir haben das Zauberwort schon mehrfach erwähnt, und tun das an dieser Stelle sehr gerne noch einmal: Ein externer Lohnbuchhaltungs-Dienstleister übernimmt all diese Dinge für Sie. Wir von Lohnprofi24 sind ein solcher Payroll-Service und unterstützen mit unsere Expertise seit vielen Jahren in der Schweiz ansässige KMU – und das zu deren vollster Zufriedenheit.
Wir übernehmen dabei selbstverständlich auch das Ausfüllen der o.g. Kurzarbeits-Anträge, damit Sie als Firmenchef sich ausschliesslich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren. Darüber hinaus sind wir immer auf dem aktuellsten Stand, was Tarife, Gesetze und Vorschriften betrifft – und auch unsere Lohnbuchhaltungs-Software ist immer up to date. Außerdem garantieren wir Ihnen, dass:
- Wir zu 100 % diskret und zuverlässig arbeiten
- Bei uns sämtliche Mitarbeiterdaten in sicheren Händen sind
- Und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben bzw. -geleitet werden
- Wir alle Personaldaten der bei Ihnen beschäftigen Mitarbeiter regelmässig anpassen
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Und das ist bei weitem nur ein Teil unseres umfangreichen Finanzbuchhaltungs-Portfolios. Darüber hinaus können wir Ihnen garantieren, dass Sie bei uns immer den kostengünstigsten Tarif erhalten, und das für die gesamte Schweiz und damit alle Kantone. Übrigens berechnen wir dabei den Payroll Service gemessen an der Grösse Ihrer Firma und der Zahl der hier beschäftigten Mitarbeiter.
Worauf warten Sie also noch? Rufen Sie uns noch heute an für Ihre persönliche Lohnbuchhaltungs-Offerte und lassen Sie Ihre Gehalts- und Entgeltabrechnungen zukünftig von Ihren Lohnprofis erstellen! Sie erreichen uns telefonisch unter 043 – 544 71 00 oder rund um die Uhr, wenn Sie uns eine Nachricht hinterlassen unter Erstellen von Abrechnungen für Lohn Schweiz
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